Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krugatech GmbH


I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Krugatech GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Gattermann, Tiroler Straße 1, 83435 Bad Reichenhall, Mail: info@krugatech.de (im Folgenden kurz Krugatech GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden

werden nicht anerkannt.

Verbraucher gem. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,

die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet

werden können.

Unternehmer gem. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall

belehren wir Sie hierüber gesondert.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei Krugatech GmbH stellen lediglich ein Angebot an Krugatech

GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des

Vertrages durch Krugatech GmbH.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch Krugatech GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit

Lieferung der Ware.

2. Lieferung

2.1 Krugatech GmbH liefert an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde

Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung

durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt..

3.2 Kosten für Verpackung und Versand sind in einigen Fällen vom Kunden zu tragen.

3.3 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine

abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen

ausgewiesen wurden.

3.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Krugatech GmbH

(nachfolgend: Vorbehaltsware).

4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

4.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Krugatech GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher

Krugatech GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware

bezahlt worden ist.

4.2 Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen

Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an

Krugatech GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser

seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

4.3 Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne

dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

4.4 Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Krugatech GmbH die Vorbehaltsware

nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der

Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im

Interesse von Krugatech GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen

Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Krugatech GmbH unverzüglich

zu benachrichtigen.

4.5 Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der

Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus

sicherungshalber an Krugatech GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und

solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde

berechtigt, die Krugatech GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch

nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

4.6 Auf Verlangen von Krugatech GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung

dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Krugatech GmbH die zur

Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B.

Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Krugatech GmbH

wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit deren Wert

die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

5. Gewährleistung

5.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie

werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

5.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Krugatech GmbH über die Art der Nacherfüllung und

es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der

mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom

Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

5.3 Krugatech GmbH haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB, der Kunde

hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt dieser fehl, stehen

dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung,

Schadensersatz) zu.

5.4 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

6. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Krugatech GmbH haftet für

Schäden, die auf einem mangelhaften Arbeiten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund-,

nur dann, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden durch eine vorsätzliche oder grob

fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Das gilt auch für Schäden, die Krugatech GmbH

bei einer Vorbereitung, Durchführung oder Inbetriebnahme verursacht hat, sowie für Schäden,

die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. § 639 BGB bleibt unberührt. Alle darüber

hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

IV. Allgemeine Herstellungs-, Reparatur- und Montagebedingungen

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende

Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Herstellung oder/und Reparatur

im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der

Kunde Kostengrenzen setzen.

1.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den

Kunden erstellt.

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns

schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des

Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet,

soweit die Herstellung oder/und Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der

Durchführung der Herstellung oder/und Reparatur nicht verwertet werden können.

1.4. Ergibt sich während der Herstellung oder/und Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der

Herstellung oder/und Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und

nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache

stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für

Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Herstellung oder/und Reparatur feststellen und die

bislang nicht vom Umfang des Herstellungs-Reparaturauftrages umfasst waren.

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Herstellung oder/und

Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der

hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

1.6. Bei der Berechnung der Herstellung oder/und Reparatur sind die Preise für verwendete Teile,

Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und

Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Herstellung oder/und Reparatur

aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme

auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders

aufzuführen sind.

2. Beendigung/Kündigung

Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann Krugatech

GmbH als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die

Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 Prozent

der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig, soweit schriftlich nichts anderes

vereinbart wurde. In Einzelfällen kann Teilzahlung vereinbart werden. Krugatech GmbH kann

bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde hat die Pflicht, für die Herstellung

erforderliche Informationen und ggf. Teile zu liefern sowie für angemessene

Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen

Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe

bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Krugatech GmbH berechtigt, aber

nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Frist für die Ausführung der Herstellung, Reparatur oder Montage

5.1 Die Angaben von Krugatech GmbH über Herstellung, Reparatur- oder Montagefristen beruhen

auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,

Beschaffungsschwierigkeiten von Bauteilen, Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von

Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern

sich auch verbindliche Fristen angemessen.

6. Abnahme der hergestellten Produkte, Reparatur oder Montage, Übernahme durch den

Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf

Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme

in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Werktagen nach Beginn der

Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen

spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

7. Erweitertes Pfandrecht

Krugatech GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an

dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten hergestellten Produkten, Reparatur-

bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus

früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend

gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für

sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese

Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Krugatech GmbH haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den

Werkvertrag, der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen.

Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme,

Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

Der Kunde hat einen Mangel der gelieferten Leistungen, Reparatur oder Montage Krugatech

GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Krugatech GmbH

Korrektur- Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von

einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Krugatech GmbH für diese

Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von

erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

9. Urheberecht

Die Leistungen der Krugatech GmbH unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums. Die

Weitergabe oder Vorführung schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von der Krugatech

GmbH gegenüber Dritten erfordern die vorherige Zustimmung der Krugatech GmbH.

V. Schlussbestimmungen

Krugatech GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Krugatech GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die

nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres

Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die

für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des

Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

VI. Kontakt:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8,

77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

Geltendes Recht, Kontakt

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.