Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krugatech GmbH
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Krugatech GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Gattermann, Tiroler Straße 1, 83435 Bad Reichenhall, Mail: info@krugatech.de (im Folgenden kurz Krugatech GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden
werden nicht anerkannt.
Verbraucher gem. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können.
Unternehmer gem. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall
belehren wir Sie hierüber gesondert.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Krugatech GmbH stellen lediglich ein Angebot an Krugatech
GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des
Vertrages durch Krugatech GmbH.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Krugatech GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit
Lieferung der Ware.
2. Lieferung
2.1 Krugatech GmbH liefert an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde
Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung
durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt..
3.2 Kosten für Verpackung und Versand sind in einigen Fällen vom Kunden zu tragen.
3.3 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen
ausgewiesen wurden.
3.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Krugatech GmbH
(nachfolgend: Vorbehaltsware).
4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
4.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Krugatech GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher
Krugatech GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware
bezahlt worden ist.
4.2 Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an
Krugatech GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser
seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
4.3 Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne
dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
4.4 Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Krugatech GmbH die Vorbehaltsware
nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im
Interesse von Krugatech GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen
Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Krugatech GmbH unverzüglich
zu benachrichtigen.
4.5 Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus
sicherungshalber an Krugatech GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und
solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde
berechtigt, die Krugatech GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch
nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
4.6 Auf Verlangen von Krugatech GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung
dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Krugatech GmbH die zur
Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B.
Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Krugatech GmbH
wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit deren Wert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
5. Gewährleistung
5.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Krugatech GmbH über die Art der Nacherfüllung und
es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der
mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom
Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
5.3 Krugatech GmbH haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB, der Kunde
hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt dieser fehl, stehen
dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung,
Schadensersatz) zu.
5.4 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
6. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Krugatech GmbH haftet für
Schäden, die auf einem mangelhaften Arbeiten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund-,
nur dann, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen die Schäden durch eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Das gilt auch für Schäden, die Krugatech GmbH
bei einer Vorbereitung, Durchführung oder Inbetriebnahme verursacht hat, sowie für Schäden,
die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. § 639 BGB bleibt unberührt. Alle darüber
hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
IV. Allgemeine Herstellungs-, Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Herstellung oder/und Reparatur
im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der
Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den
Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns
schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet,
soweit die Herstellung oder/und Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der
Durchführung der Herstellung oder/und Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Herstellung oder/und Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der
Herstellung oder/und Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und
nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache
stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für
Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Herstellung oder/und Reparatur feststellen und die
bislang nicht vom Umfang des Herstellungs-Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Herstellung oder/und
Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der
hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Herstellung oder/und Reparatur sind die Preise für verwendete Teile,
Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und
Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Herstellung oder/und Reparatur
aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme
auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders
aufzuführen sind.
2. Beendigung/Kündigung
Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann Krugatech
GmbH als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die
Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 Prozent
der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig, soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart wurde. In Einzelfällen kann Teilzahlung vereinbart werden. Krugatech GmbH kann
bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde hat die Pflicht, für die Herstellung
erforderliche Informationen und ggf. Teile zu liefern sowie für angemessene
Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen
Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe
bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Krugatech GmbH berechtigt, aber
nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Herstellung, Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von Krugatech GmbH über Herstellung, Reparatur- oder Montagefristen beruhen
auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Bauteilen, Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von
Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern
sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der hergestellten Produkte, Reparatur oder Montage, Übernahme durch den
Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf
Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme
in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Werktagen nach Beginn der
Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen
spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. Erweitertes Pfandrecht
Krugatech GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an
dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten hergestellten Produkten, Reparatur-
bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus
früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese
Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Krugatech GmbH haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den
Werkvertrag, der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen.
Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme,
Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
Der Kunde hat einen Mangel der gelieferten Leistungen, Reparatur oder Montage Krugatech
GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Krugatech GmbH
Korrektur- Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von
einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Krugatech GmbH für diese
Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von
erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
9. Urheberecht
Die Leistungen der Krugatech GmbH unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums. Die
Weitergabe oder Vorführung schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von der Krugatech
GmbH gegenüber Dritten erfordern die vorherige Zustimmung der Krugatech GmbH.
V. Schlussbestimmungen
Krugatech GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Krugatech GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die
nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres
Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die
für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des
Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
VI. Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
Geltendes Recht, Kontakt
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.